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A-2620 Neunkirchen, Fabriksgasse 6

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Öffnungszeiten:
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Fr: 08:00-13:30 Uhr
Notar Sonnleitner

Errichtung von Testamenten und Vermächtnissen:

In einem Testament wird über das gesamte Vermögen in Form einer Erbseinsetzung verfügt, wobei in einem Vermächtnis lediglich über einen einzelnen Vermögenswert (z.B.: Sparbuch oder PKW usw.) verfügt wird. Sollten Sie kein Testament errichtet haben, so gilt die gesetzliche Erbfolge, die aber in den wenigsten Fällen Ihrem Willen entsprechen wird. Mit einem Testament können Sie dies ändern, wobei der Notar Ihnen behilflich ist. Nur dann können Sie sicher sein, dass Ihr Testament wirklich Ihrem Willen entspricht und dieser nicht aufgrund von Unachtsamkeit oder Formfehlern verdreht oder ungültig wird. In diesem Zusammenhang ergeben sich oft verschiedenste Fragen, wie zum Beispiel:

  • Wie errichte oder ändere ich ein Testament?
  • Was ist der Pflichtteil - und kann man als Erbe verzichten?
  • Wie sind Erb- und Pflichtanteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder geregelt?
  • Wann ist ein Testament gültig?
  • Kann ich jemanden enterben?
  • Was kann man alles vererben - und wen kann man als Erben einsetzen?