Sie wollen ein Wohnhaus, eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder auch nur ein Grundstück kaufen bzw. verkaufen? Der Notar berät Sie von Beginn an äußerst professionell in rechtlichen Fragen wie auch in Fragen der Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer sowie Eintragungsgebühr.
Desweiteren nimmt er auch gleich die gesetzlich vorgesehene Beglaubigung Ihrer Unterschriften vor und beantragt anschließend die Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse ins Grundbuch.
Schon zu Ihren Lebzeiten wollen Sie Ihr Haus an ihre Kinder, Enkelkinder oder auch an andere Personen weitergeben?
Dann lassen Sie sich von Ihrem Notar über die beste rechtliche und steuerrechtliche Lösung beraten. Er richtet dabei Augenmerk auf zB. die Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechtes für die Übergeber oder die Vereinbarung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes.
Unser Notariat ist seit vielen Jahren Spezialist in landwirtschaftlichen Übergaben.
Sie sind Landwirt und wollen Ihren land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb übergeben? Wir unterstützen Sie in allen Belangen dieses komplexen Rechtsgebietes. Eine persönliche unfassende rechtliche Beratung ist dazu unumgänglich.
Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften. Diese haben nicht die rechtlichen Wirkungen einer Ehe. Oft wird aber auch hier gemeinsames Vermögen erworben. Lebensgemeinschaften als solche sind gesetzlich nicht geregelt. Daher ist hier das Bedürfnis nach fairen vertraglichen Regelungen besonders groß etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrecht, Vermögensaufteilung und Erbrecht.
Der Notar hilft beim Verfassen eines Vertrages, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind, insbesondere im Trennungsfalle.