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A-2620 Neunkirchen, Fabriksgasse 6

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Notar Sonnleitner

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen:

Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, für den Fall einer Behinderung in Zukunft rechtzeitig vorzusorgen. Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch handlungs- und geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson benannt und bevollmächtigt, die übertragenen Angelegenheiten, z.B. Bankangelegenheiten, Behördenwege, rechtliche Angelegenheiten, usw. wahrzunehmen, wenn der Betreffende nicht mehr geschäftsfähig ist. Dies gilt auch für den Fall einer zukünftigen gesetzlichen Erwachsenenvertretung durch das Gericht.

Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, welche medizinischen Maßnahmen (Bluttransfusionen, lebensverlängernde Maßnahmen) im Falle schwerer Unfälle oder Krankheiten getroffen werden dürfen. Dieses Dokument bekundet den Willen des Patienten, wenn er selbst nicht mehr zu einer Meinungsäußerung in der Lage ist. Der Notar berät über die rechtlichten Möglichkeiten und hilft beim Verfassen der Patientenverfügung.